15.1. Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“
Verzeichnis der Bürgerzugänge
Zeitraum | Anträge um Bürgerzugang |
Jänner – Juni 2019 | Keine Anfragen erhalten |
Juli – Dezember 2019 | Keine Anfragen erhalten |
Jänner – Juni 2020 | Keine Anfragen erhalten |
Juli – Dezember 2020 | Keine Anfragen erhalten |
Jänner – Juni 2021 | Keine Anfragen erhalten |
Juli – Dezember 2021 | Keine Anfragen erhalten |
Jänner – Juni 2022 | Keine Anfragen erhalten |
Juli – Dezember 2022 | Keine Anfragen erhalten |
Jänner – Juni 2023 | Keine Anfragen erhalten |