Sozialwissenschaftliches Gymnasium

und Kunstgymnasium

Bruneck

Telefon Sekretariat: 0474 555167 

Transparente Verwaltung

15. Weitere Inhalte

15.1. Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

Zugangsvoraussetzungen:

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“

Verzeichnis der Bürgerzugänge

ZeitraumAnträge um Bürgerzugang
Jänner – Juni 2019Keine Anfragen erhalten
Juli – Dezember 2019Keine Anfragen erhalten
Jänner – Juni 2020Keine Anfragen erhalten
Juli – Dezember 2020Keine Anfragen erhalten
Jänner – Juni 2021Keine Anfragen erhalten
Juli – Dezember 2021Keine Anfragen erhalten
Jänner – Juni 2022Keine Anfragen erhalten
Juli – Dezember 2022Keine Anfragen erhalten
Jänner – Juni 2023Keine Anfragen erhalten