Sozialwissenschaftliches Gymnasium

und Kunstgymnasium

Bruneck

Telefon Sekretariat: 0474 555167 

Transparente Verwaltung

1. Allgemeine Verwaltung

1. ALLGEMEINE VERWALTUNG

1.1. Transparenz- und Integritätsprogramm

Der Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz der autonomen Schulen mit dem Beschluss der Landesregierung samt Anlagen ist auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht.

1.2. Allgemeine Akte

1.2.1. Allgemeine Rechtsbestimmungen

1.2.2. Rundschreiben des Schulamtsleiters

1.2.3. Verhaltenskodizes Lehrpersonen und Schulführungskraft  

1.2.4. Verhaltenskodices Landespersonal

1.2.5. Leitbild, Schulprogramm, Schulordnung

Schulprogramm >

1.2.6. Haushalt

siehe Bilanzen >

1.3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

 Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter

Organisationsbefugnisse,
Konzessionsbefugnisse, Bescheinigungsbefugnisse, die den Zugang zu
öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen
regeln.

Ausschreibung des Barbetriebes an der Schule: freihändige Vergabe entsprechend den vorgeschriebenen Bedingungen

Alternativangebot zum Religionsunterricht:
einfache Mitteilung Schule – Familien falls das Alternativangebot nicht
in Anspruch genommen wird; die Familien werden von der Schule
diesbezüglich kontaktiert

Reduzierung bzw. Erlass von
Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern: die
Familien werden bei Schuljahresbeginn informiert; es genügen formlose
Anträge mit Beilage der Steuererklärung(en) an die Direktion; die
zuständige Kommission behandelt die Anträge.